Industrie-Einwegpaletten
Der als „Industriepalette“ bezeichnete Ladungsträger ist im Regelfall eine nach DIN 15146 gefertigte Mehrwegpalette, die sich von der Europalette lediglich in der Breite unterscheidet (Industriepalette 3). Mit einem Maß von 1.200 x 1.000 mm ist sie 200 mm breiter als die Europalette.
Als Industriepaletten werden allerdings häufig auch Einwegpaletten mit dem Maß von 1.200 x 1.000 mm bezeichnet. Auch nicht normierte Industriepaletten werden im Regelfall sehr robust für den mehrfachen Einsatz im produktionsnahen Umfeld konstruiert.
Industriepaletten sind im Regelfall 4-Wege-Paletten, die von allen Seiten mit einem Flurfördergerät aufgenommen werden können.